Die Eintragungen der UN-Nummer 3166 gelten fr Fahrzeuge, die durch Verbrennungsmotoren oder Brennstoffzellen mit entzndbarer Flssigkeit oder entzndbarem Gas angetrieben werden.

Fahrzeuge, die durch einen Brennstoffzellen-Motor angetrieben werden, mssen der Eintragung UN 3166 Brennstoffzellen-Fahrzeug mit Antrieb durch entzndbares Gas bzw. UN 3166 Brennstoffzellen-Fahrzeug mit Antrieb durch entzndbare Flssigkeit zugeordnet werden. Diese Eintragungen schlieen elektrische Hybridfahrzeuge ein, die sowohl durch eine Brennstoffzelle als auch durch einen Verbrennungsmotor mit Nassbatterien, Natriumbatterien, Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befrdert werden.

Andere Fahrzeuge, die einen Verbrennungsmotor enthalten, mssen der Eintragung UN 3166 Fahrzeug mit Antrieb durch entzndbares Gas bzw. UN 3166 Fahrzeug mit Antrieb durch entzndbare Flssigkeit zugeordnet werden. Diese Eintragungen schlieen elektrische Hybridfahrzeuge ein, die sowohl durch einen Verbrennungsmotor als auch durch Nassbatterien, Natriumbatterien, Lithium-Metall-Batterien oder Lithium- Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befrdert werden.

Ein Fahrzeug, das durch einen Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzndbare Flssigkeit und entzndbares Gas angetrieben wird, muss der Eintragung UN 3166 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZNDBARES GAS zugeordnet werden.

Die Eintragung der UN-Nummer 3171 gilt nur fr Fahrzeuge und Ausrstungen, die durch Nassbatterien, Batterien mit metallenem Natrium oder Batterien mit Natriumlegierungen angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befrdert werden.

Die Eintragungen UN 3556 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, UN 3557 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-METALL-BATTERIEN bzw. UN 3558 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH NATRIUM-IONEN-BATTERIEN gelten fr Fahrzeuge, die durch Lithium-Ionen-, Lithium-Metall- oder Natrium-Ionen-Batterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befrdert werden.

"Fahrzeuge" im Sinne dieser Sondervorschrift sind selbstfahrende Gerte, die fr die Befrderung einer oder mehrerer Personen oder von Gtern ausgelegt sind. Wenn Fahrzeuge in einer Verpackung befrdert werden, drfen einige Teile des Fahrzeugs mit Ausnahme der Batterie vom Rahmen abgebaut werden, damit sie in die Verpackung passen.

Beispiele fr Gerte sind Rasenmher, Reinigungsmaschinen, Modellboote oder Modellflugzeuge. Gerte, die durch Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben werden, mssen der Eintragung UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRSTUNGEN, UN 3091 LITHIUM-METALLBATTERIEN, MIT AUSRSTUNGEN VERPACKT, UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRSTUNGEN bzw. UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRSTUNGEN VERPACKT zugeordnet werden. Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien, die in einer Gterbefrderungseinheit eingebaut sind und die nur dafr ausgelegt sind, Energie auerhalb der Gterbefrderungseinheit bereitzustellen, mssen der Eintragung UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GTERBEFRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien zugeordnet werden.

Gefhrliche Gter, wie Batterien, Airbags, Feuerlscher, Druckgasspeicher, Sicherheitseinrichtungen und andere integrale Bauteile des Fahrzeugs, die fr den Betrieb des Fahrzeugs oder fr die Sicherheit seines Bedienpersonals oder der Fahrgste erforderlich sind, mssen sicher im Fahrzeug eingebaut sein und unterliegen nicht den brigen Vorschriften des ADN. Lithiumbatterien mssen jedoch den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7.1 entsprechen, mit der Ausnahme, dass die Abstze a), e) (vii), f) (iii), sofern anwendbar, f) (iv), sofern anwendbar, und g) nicht anwendbar sind, wenn Batterien aus Produktionsserien von hchstens 100 Zellen oder Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen oder Batterien, sofern diese Prototypen fr die Prfung befrdert werden, in Fahrzeugen eingebaut sind. Darber hinaus mssen Natrium-Ionen-Batterien den Vorschriften des Absatzes 2.2.9.1.7.2 entsprechen, mit der Ausnahme, dass die Abstze a), e) und f) nicht anwendbar sind, wenn Batterien aus Produktionsserien von hchstens 100 Zellen oder Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen oder Batterien, sofern diese Prototypen fr die Prfung befrdert werden, in Fahrzeugen eingebaut sind.

Wenn eine in einem Fahrzeug eingebaute Lithiumbatterie beschdigt oder defekt ist, muss das Fahrzeug in bereinstimmung mit den in der Sondervorschrift 667 c) festgelegten Bedingungen befrdert werden.